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Antwort Kaufvertrag

  1. Nein, ein gesetzliches Umtauschrecht gibt es nicht, aber viele Geschäfte gewähren einen Umtausch mit Quittung.
  2. Nein, ein Kaufvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden.
  3. Nein. Jugendliche unter 18 Jahren sind noch nicht handlungsfähig. Wer einen gültigen Vertrag abschliessen will, muss mündig und urteilsfähig sein. Was das Kind aber mit seiner eigenen Arbeit verdient, steht unter seiner Verwaltung und Nutzung.
  4. Nein. Der Widerruf bei Haustürgeschäften gilt nicht für Versicherungsverträge.

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