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INTERDISZIPLINÄRE PROJEKTARBEIT

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Grundlage

Die interdisziplinäre Projektarbeit (IDPA) ist im Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität kaufmännischer Richtung vom 4. Februar 2003 gefordert und wird in der Abschlussklasse durchgeführt. Beteiligt sind zwei oder mehr Fächer. Die IDPA hat einen konkreten Bezug zur Arbeitswelt, soll aber auch eine allgemeine gesellschaftliche und kulturelle Perspektive aufweisen. Auch Sprachen können einbezogen werden, jedoch nicht bloss zu Übersetzungszwecken, sondern aufgrund ihres eigenständigen kulturellen Beitrages.

Ziel

Das allgemeine Bildungsziel der Berufsmaturität ist der Aufbau von Kompetenzen.  Gefördert wird die Fähigkeit, Kenntnisse, Fertigkeiten und Haltungen kreativ und funktional miteinander zu kombinieren und konkrete Problemsituationen adäquat und erfolgreich zu meistern, d. h., es sollen dabei individuelle Ressourcen zum Tragen kommen. Da der Erwerb von Kompetenzen aber nicht linear, sondern netzartig über komplexe Aneignungs- und Integrationsprozesse verläuft, soll der Lernende in einer IDPA den Nachweis erbringen, dass er, in der Regel in Teamarbeit, ein problemorientiertes Thema mittels verschiedener Disziplinen in integrativer Weise, d. h. mit abgesprochenen Methoden und kohärenten Strategien, zu bearbeiten weiss.


Themenwahl

Die beteiligten Lehrpersonen bestimmen in Absprache mit den Lernenden das Jahresthema. Grundlegende Kenntnisse erarbeiten die Lernenden zu Beginn der Arbeit zusammen mit den Fachlehrpersonen. Die Teilthemen und die Bildung der Gruppen, in der Regel Zweiergruppen, werden gemeinsam mit den Lehrpersonen festgelegt und in der schriftlichen Anmeldung fixiert.

Art der Arbeit

Problemsituationen sollen in der Regel mindestens mittels zwei verschiedenen Fachbereichen analysiert werden, Lösungsstrategien sollen ausgewählt, geplant und angewendet werden, Prozesse und Resultate sollen kritisch überprüft  und die Resultate adäquat präsentiert werden. Selbständigkeit und Zusammenarbeit sind gefordert.


Die IDPA kann eine eigenständige, schriftliche Arbeit oder ein schriftlich kommentiertes Werk bzw. ein Produkt anderer Art sein. Dabei kann es sich um eine eigene Untersuchung praktischer oder theoretischer Art handeln, um Experimente, die Organisation einer Veranstaltung, Befragungen, Interpretationen, das Verfassen von eigenen Texten, musikalische oder gestalterische Werke.


In jedem Fall führen die Lernenden ein Arbeitsjournal, das die Entstehung, den Verlauf der  Arbeit und die Ergebnisse dokumentiert.
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Downloads
IDPA Reglement
(102.3 kB)
Terminplan IDPA
(47.0 kB)
Beurteilungsbogen
(98.8 kB)
Notenblatt
(30.3 kB)
Checkliste
(64.8 kB)
Anmeldung
(68.9 kB)
 
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